News
Hier erhalten Sie die neuesten Informationen und Meldungen rund um die Calpam.
Kartellamt und Regierung prüfen Maßnahmen gegen Ölfirmen
Die derzeit hohen Energiepreise bringen mal wieder die Politiker auf die Idee von ihren eigenen Problemen abzulenken, indem man ein leicht verständliches Feindbild für den Wähler aufbaut. Was bietet sich da besser an als die fünf Großen im Mineralölmarkt als Halsabschneider darzustellen und so zu tun als wenn diese nach neuesten Erkenntnissen den Markt beherrschen würden.
- Die Erkenntnisse, dass die vom Kartellamt genehmigten Zusammenschlüsse vieler Mineralölfirmen in der Vergangenheit zu einem Oligopol führen würden, sind nicht neu! Ein entsprechender Hinweis auf diese Möglichkeit liegt dem Kartellamt seit 2001 vor und wird nachfolgend abgedruckt. Trotz dieses Hinweises haben die Politik und das Kartellamt die heute bestehenden Strukturen befürwortet. Eine andere Darstellung seitens der Politik oder des Kartellamtes sind schlichtweg gelogen. Nicht die Konzerne, sondern die Politik und das Kartellamt sind an der derzeitigen Marktsituation in Deutschland schuld.
- Die derzeitigen hohen Energiepreise sind nicht durch nationale Oligopole zu vertreten, sondern sind den weltweit stattfindenden Ereignissen geschuldet. China und Indien brauchen viel Öl und kaufen entsprechend ein um ihren Bedarf zu decken. Der arabische Raum ist in der Phase einer fundamentalen politischen Umwälzung. Da hier ein sehr großer Teil des frei vermarkteten Ölangebotes produziert wird, treiben politische Unsicherheiten den Preis nach oben. Das Angebot der Notenbanken, Geld fast ohne Zinsen in den Markt zu pumpen, führt Banken, Fonds und andere Anleger in die Spekulation mit Rohstoffen. Alle Rohstoffe sind derzeit von der Geldschwemme, die letztlich auch durch die Staaten so gewollt wird, betroffen. Es bildet sich eine gefährliche Spekulationsblase aus!
- Der Staat ist der Hauptverdiener am Heizöl und den Kraftstoffen. Immerhin mehr als 50% des Preises beim Heizöl und mehr als 70 % des Preises bei den Kraftstoffen sind Steuern und gehen an den Staat. Bei jeder Preiserhöhung steigen die Einnahmen des Staates und der Kreditwirtschaft! Die Kreditwirtschaft profitieren dadurch, dass sie bei Kartenzahlungen prozentuale Gebühren für die Abwicklung verlangen. Seit Jahren profitieren sie ohne eine Veränderung in der Dienstleistung dadurch von jeder Preis- oder Steuererhöhung. Hier spricht niemand von einem Kartell und fragt mal nach! Warum prüft eigentlich nicht auch hier mal das Kartellamt warum die Gebührenstrukturen gleich sind und es keine festen Sätze sondern prozentuale Sätze sind?
- Der Staat verteuert die Energie mit unsinnigen Entscheidungen, wie die Einführung von E 10! Die politisch verordnete Verpflichtung der Einführung eines Kraftstoffes, der nur mit hohem Kostenaufwand in den Markt gebracht werden kann, wird derzeit nicht mehr in den Medien thematisiert.
- Auch die Verteuerung der Strompreise ist hier als Beispiel einer durch den Staat verursachten Preissteigerung zu nennen. Immerhin müssen die garantierten Preise der Einspeiseverordnung für private Stromproduzenten von allen bezahlt werden. Das der Staat für diese Maßnahmen noch mehr als 125 Milliarden Euro an Subventionen bezahlt, die vom Steuerzahler aufgebracht werden müssen ist ein weiteres Thema.
- Die Preise für Heizöl und Kraftstoffe in Deutschland werden nur bedingt in Deutschland gebildet. Die Grundlage der Preisfestlegung sind in vielen Fällen die Börsen mit den Haupthandelsplätzen in New York und London. Hier gibt es eine transparente Preisbildung, die jedem Interessierten, jederzeit und offen, ermöglicht zu sehen wie sich die Preise entwickeln. Jeder kann über zugelassene Broker in dieses Geschäft einsteigen und mithandeln. Die Preise werden von vielen Marktteilnehmern gebildet.
- Die Tankstellen in Deutschland sind die einzigen Verkaufsstellen, die ihre Preise von der Straße aus sichtbar, in vorgeschriebener Größe auszeichnen müssen. Kein Geschäft, kein Supermarkt und kein Dienstleister müssen vergleichbar auszeichnen. Hier herrscht absolute Transparenz! Der Tankstellenmarkt in Deutschland ist einer der umkämpftesten Märkte in Europa. Hier werden nachweisbar die niedrigsten Margen erzielt!
- Wenn die Politik aktuell suggeriert, dass bei einer Entflechtung der bestehenden Strukturen Preissenkungen erfolgen, so ist das eine Behauptung wider besseres Wissen. Der Marktkampf in Deutschland lässt keine Preissenkungen zu Lasten der ohnehin geringen Handelsmarge zu. Wenn es zu einer staatlich verordneten Angebots- und Preispolitik kommen sollte, wird der Verbraucher der Dumme sein. Denn dann besteht kein Wettbewerb mehr und die Preise müssen so festgelegt werden, dass jeder Anbieter seine Kosten gedeckt bekommt. Wohin das führt, haben wir im Untergang der Planwirtschaften verfolgen können!
Anhang: Aus Datenschutzgründen neutralisiertes Schreiben an das Kartellamt aus dem Jahre 2001
Bedenken gegen die Zusammenschlüsse der Firmen XXXX / XXX und der Firmen XXXX / XX
Am 10.07.2001 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens der Firmen XXX und der XXX gem. Artikel 4 der Verordnung Nr. 4064 / 89 des Rates, bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eingegangen. Die gleiche Anmeldung wird für den geplanten Zusammenschluss der Firmen XXX mit der XXX erwartet.
Da die den Markt betreffende Grundproblematik bei beiden Zusammenschlüssen ähnlich ist, werden die Bedenken zum beantragten Zusammenschluss der Firmen in einem Schriftsatz vorgetragen. Die aufgeführten Bedenken betreffen die Aktivitäten der Firmen in folgenden Tätigkeitsbereichen: Produktion, Raffinieren, Transport und Vertreiben von Ölprodukten und Flüssiggas, sowie Schmierstoffen ( Grundölen ).
Produktion:
Die im Markt gehandelten Produkte werden zu großen Teilen über die vorhandene Raffineriestruktur für den Markt zur Verfügung gestellt. Diese stellt sich in Deutschland wie folgt dar:
- seinerzeitige Aufstellung Raffinerien in Deutschland -
Diese Aufstellung verdeutlicht, dass bei Genehmigung der vorgenannten geplanten Zusammenschlüsse bei den Raffineriestandorten regionale Monopolsituationen entstehen. Der Hinweis auf einen Ausgleich der Mengenverfügbarkeiten aus überregionalen Räumen ist durch entsprechende Verlautbarungen der vorgenannten Firmen in der Praxis hinfällig. Alle vorgenannten Firmen haben in der Vergangenheit die Konzentration ihrer Geschäftstätigkeiten auf ihre jeweiligen Homemarkets (Märkte rund um die eigene Raffineriestruktur) propagiert. Die Gesellschaften haben für diese Entscheidung und die daraus resultierenden Marktmaßnahmen immer die höheren Kosten bei der Versorgung über Tauschmengen und Importzuführungen geltend gemacht. Hier ist als Beweis die XXXX anzuführen, welche im Juni 2001 allen Handelspartnern die Verträge gekündigt hat. Das Schreiben liegt im Auszug bei. Die in den Kündigungsschreiben aufgeführte Begründung lautet: „Die Marktentwicklung in der zurückliegenden Zeit hat uns verdeutlicht, dass wir in der Region eindeutige Wettbewerbsnachteile hinnehmen müssen, die sich aus unserer Sicht auch künftig nicht zu unseren Gunsten verändern werden, kündigen wir hiermit.....“. Wir weisen darauf hin, dass bei Genehmigung der geplanten Fusionen regionale Angebotsmonopole entstehen. Entsprechende Ausgleichsfunktionen über Import sind aus Kostengründen und Kapazitätsgründen (Schiffsraum und Tanklagerraum) nur mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen zu realisieren und zum Teil nicht durchführbar.
Transport
Märkte werden über Kosten entschieden. Hier zeigt sich im Bereich der Vertriebslogistik über ein bestehendes Pipelinenetz in Deutschland ein ähnliches Bild wie im Raffineriesektor. Folgende marktrelevante Pipelines sind hier von uns zu nennen:
- seinerzeitige Aufstellung Pipeline in Deutschland -
Des Weiteren bestehen Rohöl-Verbindungsleitungen zwischen Raffinerie- und Tanklagerstandorten und Produktenleitungen, welche im Wesentlichen in der Hand der vorgenannten Betreiber liegen. Diese Pipelineverbindungen erlauben den Transport von Flüssigkeiten zu erheblich niedrigeren Preisen als dies über Schiffs-oder Bahntransporte möglich wäre.
Die Betreiber sind somit in der Lage Produktströme über die Kostenkalkulation zu ihren Gunsten zu steuern. Da Pipelinebetreiber und Raffineure die Gleichen sind, wird somit eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung zu den unabhängigen Tanklagerbetreibern erwartet. Besorgnis besteht darüber, dass ein möglicherweise kurzfristig als Vorteil darstellbarer Wettbewerb, in der Praxis langfristig zum Wegfall der unabhängigen Tanklagerbetreiber und Importanbieter führen kann.
Schmierstoffe
Der Schmierstoffmarkt in Deutschland besteht aus mehreren Wertschöpfungsstufen. Als Basis ist die Produktion von Grundölen zu sehen
Die zweite Stufe betrifft das Blending, also die Verarbeitung des Grundöles unter der Zuführung von Additiven zur Verbesserung des Grundöles auf den gezielten Einsatzzweck hin.
Die dritte Stufe ist der Vertrieb mit. Rebrendingsorten oder Originalprodukten.
Ist der Wettbewerb in der zweiten und dritten Stufe noch gegeben, so wird bei der Konzentration auf der ersten Stufe der Schritt zu einer marktbeherrschenden Stellung möglich sein.
Flüssiggas
Flüssiggas ist ein Kuppelprodukt aus der Raffinerieproduktion (Propan); es gelten hier die gleichen Strukturen wie in den vorgenannten Fällen. Auch hier kann es eine zu erwartende Einschränkung des Wettbewerbs geben. In diesem Bereich besteht sogar, lt. Schreiben der Firma XXXX an einen Kunden, eine Verbändevereinbarung, welche den Wettbewerb der Anbieter untereinander ausschließen soll. Das Schreiben liegt im Auszug bei.
Alle vorgenannten Punkte schildern die Besorgnis, die bei dem anstehenden Konzentrationsprozess in der Produktionsstufe gesehen wird. Durch diesen Prozess können über die dem Markt regional zur Verfügung gestellten Mengen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen entstehen.
Einzelhandelsstrukturen
Die im Markt befindlichen Einzelhandelsstrukturen rekrutieren sich aus den konzerneigenen Tochtergesellschaften und deren mit diesen mittel-/ oder unmittelbar verbundenen Tochtergesellschaften und Beteiligungen, sowie dem mit den Konzernen über Verträge verbundenen Markenhandel und dem freien Handel.
Bei einer regionalen Monopolisierung ist die Gefahr einer Ausgrenzung des freien Handels und einer Einschränkung des Vertriebsnetzes des Markenhandels nicht auszuschließen. Schon jetzt werden einzelnen Markenhändlern Verträge gekündigt, wenn sie sich am freien Markt bedienen. Die geplante Einführung von Markennutzungsgebühren werden unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit durchgesetzt..
Ein weiterer Aspekt ist die Auswirkung der Zusammenschlüsse auf das dem Handel bisher zur Verfügung gestellte Kreditvolumen. Der Handel verfügt bei jedem Lieferanten über ein Kreditvolumen, welches über Versicherungen, Bürgschaften und eingeräumte Limits des jeweiligen Lieferanten definiert ist. Bei Zusammenschlüssen werden diese Volumina aber nicht in gleicher Höhe saldiert, sondern auf einen minimierten Wert zusammengefasst. Somit ist der nachgeordnete Handel nicht mehr in der Lage seine bisher verkauften Mengen zu beschaffen. Dieser Effekt führt zu einem geringeren Handelsvolumen des Einzelhandels und der Ausdünnung dieses Marktsegments in der Zukunft.
Bei den beantragten Fusionen kann unter diesem Gesichtspunkt eine regionale marktbeherrschende Stellung der Konzerne heranwachsen. Die Konzerne können über die Preise und die Mengenzuordnungen dem einzelnen Händler die Existenzgrundlage entziehen.
Kraftstoffeinzelhandel über Tankstellen
Mit den beantragten Fusionen entstehen in der Einzelhandelsstufe des Kraftstoffvertriebs über Tankstellen marktbeherrschende Strukturen. Auf Grund der Vielzahl von Tankstellen in einer Hand ist es den Gesellschaften in Zukunft möglich, regionale Tiefpreistrichter auszubilden, welche dem freien Handel, der nicht über ein entsprechendes Netz mit einer Ertragsausgleichsfunktion verfügt, ein wirtschaftliches Überleben unmöglich macht. Ergänzend weisen wir daraufhin, dass die Verbindung von der Einzelhandelsposition in dieser Größenordnung und der Fertigproduktproduktion in derselben Hand einen freien Wettbewerb nicht mehr zulässt. Die Marktverzerrungen des Jahres 2000, die schon einen Spruch des Kartellamtes zur Folge hatten, dienen hier als Indikator für das zu erwartende Szenario.
Fazit
In dem beantragten Zusammenschluss der Firmen werden grundlegende Bedenken angemeldet. Sicherlich ist unter europäischen Gesichtspunkten ein Wettbewerb noch vorhanden, aber in regionalen Teilmärkten wird es zu Oligopolen oder Monopolstrukturen kommen, welche einen freien Wettbewerb nicht mehr ermöglichen. In der Folge sehen wir ein Aussterben des freien mittelständischen Handels und einen nachlassenden Preiswettbewerb mit den bekannten negativen Folgen für den Verbraucher.
Verwirrungen um Super E 10
Seit dem 03.03.2011 überschlagen sich die Medien mit Meldungen über den neuen Kraftstoff Super E 10.
Nicht zuletzt die Äußerungen des Geschäftsführers des Mineralöl Wirtschafts Verbandes (MWV) werden von den Medien sinnverzerrend wiedergegeben. Automobilverbände, Politiker sowie neuerdings die Vorstände von Lebensmittelkonzernen fühlen sich berufen zu diesem Thema unverantwortliche Statements abzugeben. Diese Statements dienen, wenn man sie genau betrachtet aber nur dem Zweck, entweder Mitglieder oder Wähler zu gewinnen oder, wie bei den Lebensmittelkonzernen, von eigenen Preissteigerungen abzulenken.
Sachlich richtig ist, dass die Einführung von Super E 10 von der EU verpflichtend beschlossen wurde. In Deutschland wurde deshalb das Biokraftstoffquotengesetz verabschiedet. Dieses Gesetz regelt die Umsetzung der im Europaparlament verabschiedeten Beschlüsse auf nationaler Ebene. Nur eine Gesetzesänderung kann die Mineralölindustrie von der Verpflichtung zur Erfüllung der vorgegebenen Bioquote befreien.
Deshalb wird Calpam die Einführung von Super E 10, als zur Erfüllung der Quote notwendigen Kraftstoff, weiter fortführen. Derzeit ist das Kundenverhalten, was das Tanken dieses Kraftstoffes angeht, noch sehr zögerlich. Erste Preisspreizungen zum herkömmlichen Kraftstoff, in Höhe von 5 Cent / Liter, waren noch nicht Anreiz genug, um die Kunden zu diesem Kraftstoff greifen zu lassen.
Legt man die Mechanismen der Marktwirtschaft zugrunde, dann ist zu erwarten, dass die Preisdifferenz zwischen Super E 10 und den E 5 Kraftstoffen vergrößert werden muss, um eine Veränderung im Verbraucherverhalten zu erreichen. Die Kunden werden mit Ihrem Verhalten selber bestimmen, um wie viel teurer der herkömmliche E 5 Kraftstoff sein muss, um eine vernünftige Balance zwischen Angebot und Nachfrage zu finden. Wir passen uns mit einem weiteren Schritt, mit einer Spreizung von 9 Cent je Liter, an diese Situation an aber weitere Verteuerungen des E 5 Kraftstoffes sind nicht unmöglich. Die Kunden haben die Verteuerung durch ihr Nachfrageverhalten selbst in der Hand.
Mehr als 90 Prozent aller Fahrzeuge mit Ottomotor können den Super E 10 problemlos tanken! Es besteht daher kein Grund für den Verbraucher sich diesem Kraftstoff zu verweigern.
Sind wir die Prügelknaben der Politik?
Die Tankstellenpartner in Deutschland sehen sich in diesem Jahr, wenn sie die gesetzlichen Auflagen erfüllen, als Prügelknaben von Deutschland. Die Politik hatte beschlossen, dass die Mineralölwirtschaft den neuen Kraftstoff Super E10 anbieten muss.
In den ersten Wochen nach Umstellung kommt es an vielen Tankstellen zu unerfreulichen Szenen. Kunden beschimpfen die Partner und das Personal an der Tankstelle. Grund sind die gestiegenen Rohölpreise und die Kostensteigerung durch den neuen Kraftstoff Super E 10.
ADAC, AvD und verschiedene Politiker fallen in diese Tiraden mit ein. Richtig ist aber, dass die Kosten für Rohöl durch die politischen Unruhen im Nahen Osten gestiegen sind und die zwangsweise Einführung von Super E 10 weitere Kostensteigerungen mit sich bringen.
Für Beides kann die Mineralölwirtschaft nichts! Es ist perfide, wenn Organisationen wie Automobilverbände gemeinsam mit den Politikern, zu ihrem eigenen Nutzen, nämlich der Gewinnung von Mitgliedern und Wählern, wider besseres Wissen falsche Beschuldigungen erheben.
Der Kraftstoff Super E10 ist von der Mineralölindustrie nicht gewollt worden. Viele Fragen hinsichtlich der Einsetzbarkeit sind bis heute nicht geklärt. Die Automobilindustrie, die alleine für die Zulassung der Kraftstoffe in ihren Fahrzeugen verantwortlich ist, erfüllt die gestellte Aufgabe einer klaren Informationspolitik nicht oder nur zum Teil.
Calpam hat als einzige Mineralölgesellschaft sehr umfangreiches Kundenmaterial in den Markt gebracht und viel Geld in die Beantwortung von Kundenfragen gesteckt.
Die Verbraucher werden in dem Informationschaos, welches unverantwortlich agierende Automobilverbände und Politiker anrichten, alleine gelassen. Die Folge: Chaos an der Zapfsäule! Die Verbraucher verweigern sich dem neuen Sprit und die Mineralölwirtschaft kann die geforderten Mengen an E 5 Kraftstoffen kaum mehr bedienen. Die Herstellungs- Transport-und Lager Kapazitäten sind auf diese Situation nicht einstellbar.
Neu kommen noch die Vorwürfe hinzu, die von Vorständen von Lebensmittelkonzernen in Umlauf gebracht werden. Die machen für ihre Preissteigerungen bei Lebensmittel nun alleine die Mineralölindustrie verantwortlich und behaupten, dass durch den höheren Biokraftstoffanteil die Nahrungsmittelpreise gepuscht werden.
Noch einmal zum mitschreiben. Die Entscheidung den Anteil von Biokraftstoffen zu erhöhen ist keine Erfindung der Mineralölwirtschaft, sondern eine Entscheidung der Politik.
Wir appellieren an dieser Stelle zu einem verantwortlichen Umgang mit diesem Thema an alle Seiten. Politik, Verbände, Organisationen, Lebensmittelindustrie, Medien und und und:
Bitte versuchen Sie einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesem Thema zu finden und gehen Sie nicht den Weg demagogisch einen Wirtschaftszweig zu prügeln, um von eigenem Fehlverhalten abzulenken oder eigene wirtschaftliche Ziele zu fördern.
Unser Appell: Klare Ansage, dass der neue Kraftstoff politisch gewollt ist und per Gesetz verpflichtend eingeführt wurde! Klare Ansage, dass über 90% der Fahrzeuge, die heute Benzin in Form von Super und Super Plus tanken, diesen Kraftstoff ohne Probleme vertragen!
Zum Schutz der Kunden
Im Rahmen der Einführung des neuen Kraftstoffes Super E10 werden wir immer wieder gefragt, warum die Calpam die Auszeichnung an den Säulen und dem Preismasten der Calpam Tankstellen einige Tage vor der wirklichen Belieferung der Tankstelle mit dem Produkt E10 durchführt.
Die Verbraucher sind seit Jahrzehnten gewohnt ihren Kraftstoff jeweils aus der gleichen Zapfstelle zu erhalten. Bei vielen Kunden wird, trotz der Aufklärung die Calpam betreibt aber die Gewohnheit siegen und man greift nach der Umstellung der Tankstelle auf das neue Produkt Super E 10 zum gleichen Schlauch und tankt ohne Prüfung ob das Fahrzeug Super E 10 geeignet ist, das neue Produkt. Dies kann zu gravierenden Motorschäden führen.
Im Sinne unserer Kunden wollen wir deshalb zwischen der Umstellung der Zapfstellen und der physischen Einlieferung eine kleine Sicherheitszone einbauen. Das verhilft unseren Kunden eine möglicherweise teure Fehlbetankung zu vermeiden. Dieser Zeitraum ist allerdings nur kurz.
Sollte ein Kunde bei der ersten Tankung erschreckt feststellen, dass er in seinem Auto kein Super E 10 fahren darf, dann sollte er zuerst mit dem Partner vor Ort sprechen. Möglicherweise ist ja noch nicht wirklich etwas passiert
Super E10 - der neue Kraftstoff
Der Gesetzgeber fordert von den Mineralölgesellschaften die Erhöhung der biogenen Beimischungen im Kraftstoff. Im Dieselkraftstoff ist die Forderung des Gesetzgebers in den vergangenen Jahren bereits vollständig umgesetzt worden. Der Dieselkraftstoff, der gemäß der gültigen Norm DIN EN 590 an den Tankstellen verkauft wird, enthält bis zu 7% Biodieselanteile.
Bei den Ottokraftstoffen fehlte bisher die gültige Grundlage um einen der Norm entsprechenden Kraftstoff in den Markt bringen zu können. Dies gilt seit Dezember 2010 nicht mehr. Die nun verabschiedete Norm DIN EN 51 626-1 regelt die Qualitätsanforderungen an Ottokraftstoffe bis zu einer Beimischung von 10 % Ethanol. Die von Calpam verkauften Produkte entsprechen den jeweiligen ausgezeichneten Normen.
Um die im Biokraftstoffquotengesetz geforderten Mindestbeimischungsquoten erfüllen zu können, wird in 2011 von allen Mineralölgesellschaften ein neuer Kraftstoff angeboten.
Super E10 ist ein Kraftstoff gemäß DIN EN 51 626-1 und erfüllt alle Anforderungen dieser Norm. Er enthält bis zu 10 % Anteile Ethanol. Der Kraftstoff hat eine Oktanzahl (Klopffestigkeit) von 95 Oktan und ersetzt den bisherigen Super Kraftstoff.
Die Calpam wird an allen Tankstellen unter Calpam Regie (Calpam Agenturverhältnis) im Laufe des ersten Vierteljahres 2011 Super E10 anbieten. Abhängig von der jeweiligen Situation der Lagerkapazität wird es dann, nach der Umstellung der jeweiligen Tankstelle, bis zu drei Ottokraftstoffsorten an den Calpam Tankstellen geben, nämlich: Super (min. 95 Oktan), Super E10 (95 Oktan), Super Plus (98 Oktan).
Calpam wird an den Tankstellen, an den Zapfsäulen und an den Preisauszeichnungen jeweils klar auf das neue Produkt Super E 10 hinweisen.
Der neue Kraftstoff Super E10 wird für den überwiegenden Teil aller Fahrzeuge problemlos einsetzbar sein. Es gibt aber Fahrzeuge, bei denen dies nicht der Fall ist. Deshalb wird Calpam als Schutzsorte für diese Fahrzeuge in der Regel folgende zwei Sorten anbieten:
Super (min 95 Oktan) DIN EN 228 und Super Plus (98 Oktan) DIN EN 228
Beide vorgenannten Sorten enthalten bis zu 5 % Anteile Ethanol. Diese Kraftstoffe entsprechen den bisher unter diesen Namen bekannten Kraftstoffen und können nach den Fahrzeugherstellerfreigaben entsprechend getankt werden.
Sollte an einer Tankstelle nicht die Möglichkeit bestehen zwei Sorten mit E 5 Anteil als sogenannte Schutzsorte anzubieten, dann behält sich Calpam vor als Schutzsorte Super Plus anzubieten. Diese Regelung erfüllt die vom Gesetzgeber geforderte Vorhaltung einer Schutzsorte für Fahrzeuge, die nicht E 10 geeignet sind.
An den Tankstellenkassen werden Verbraucherinformationen des zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zu dem neuen Kraftstoff ausgelegt sein.
Warnhinweis!
Nicht jedes Fahrzeug ist für die Betankung mit Super E 10 freigegeben!
Verantwortlich für die Freigabe der Betankung mit einem anderen, als in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers vorgegebenen, Kraftstoff ist nur der Hersteller des Fahrzeugs.
Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass Calpam und die Mitarbeiter an den Tankstellen keine Freigaben für die Betankung mit jedwedem Kraftstoff erteilen können und dürfen. Calpam übernimmt keine Verantwortung für Reklamationen, die sich auf angebliche oder tatsächliche Falschberatung berufen sowie für vom Kunden erwartete Produkteigenschaften die nicht in der Norm geregelt sind.
Vor der ersten Betankung hat der Fahrzeugführer die Freigabe für die Betankung mit Super E10 eigenverantwortlich zu prüfen!
Fahrzeughersteller sowie autorisierte Werkstätten geben auf Anfrage eine rechtsverbindliche Information. Weitere Informationen sind unter folgenden Internetseiten zu erhalten:
Fährt man ein Modell mit E10-Unverträglichkeit und merkt noch an der Zapfsäule, dass man versehentlich den falschen Kraftstoff eingefüllt hat, sollte der Motor nicht gestartet werden. Wir empfehlen die Einschaltung einer Fachwerkstatt, die das Kraftstoffsystem entleert und reinigt. Nur sobeugt man weiteren Schäden vor. Schon eine Tankfüllung kann eine nicht mehr aufzuhaltende Korrosion an Teilen des Motors und Schäden an den Kraftstoffleitungen hervorrufen. Eine Haftung für die Falschbetankung eines Fahrzeuges und deren Folgen wird von Calpam nicht übernommen.
Angaben zu einer Leistungssteigerung oder Leistungsminderung durch den erhöhten Alkoholanteil im Kraftstoff werden von Calpam nicht gemacht.
Im Einzelfall (dies betrifft derzeit eher ältere Fahrzeuge mit Vergasertechnologie), kann die Leistung eines Motors beeinträchtigt werden. Das bezieht sich nicht nur auf die Spitzenleistung, sondern auch auf Leistungsentfaltung sowie Laufkultur und kann folgende Probleme mit sich bringen: instabiles Standgas, schlechteres Ansprechverhalten, Motorklingeln etc. Tauchen diese Symptome auf, wird empfohlen, Kraftstoff mit niedrigerem Ethanol‐Anteil nämlich Super oder Super Plus nachzutanken.
Falls in Ländern Touren geplant sind, die ausschließlich E10‐Kraftstoff an den Tankstellen anbieten, muss mit vorgenannten Symptomen gerechnet werden. Daher sollte sobald wie möglich wieder Kraftstoff mit niedrigerem Ethanol‐Anteil getankt werden. Sollten Probleme mit E10‐Kraftstoff auftreten, kann alternativ Super Plus mit 98 ROZ getankt werden. Dieser Kraftstoff ist in vielen Ländern zusätzlich erhältlich.
Je mehr Energieinhalt ein Kraftstoff hat, desto größer ist seine Effizienz. Ethanol hat einen geringeren Energiegehalt als Benzin und ist in dieser Beziehung schlechter als das bisherige Superbenzin. Damit steigt auch der Verbrauch. Aufgrund des Mischungsverhältnisses von zehn zu eins rechnen Experten mit einer Verbrauchsverschlechterung von rund drei Prozent. Bei einem Auto der Größe Golf und einem bisherigen Verbrauch von sieben Liter pro 100 Kilometer wären dies rund 0,2 Liter. Diese Angabe erfolgt ohne Gewähr und kann unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles andere Werte ergeben.
Allen Kraftstoffverkäufen im Namen und für Rechnung von Calpam, liegen die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Calpam Mineralöl-Gesellschaft mbH, Aschaffenburg / Registergericht Aschaffenburg HRB 263 / Stand 2010 zugrunde. Diese hängen an den Tankstellen aus und sind im Internet veröffentlicht



