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Kartellamt und Regierung prüfen Maßnahmen gegen Ölfirmen

Kartellamt und Regierung prüfen Maßnahmen gegen Ölfirmen

Die derzeit hohen Energiepreise bringen mal wieder die Politiker auf die Idee von ihren eigenen Problemen abzulenken, indem man ein leicht verständliches Feindbild für den Wähler aufbaut. Was bietet sich da besser an als die fünf Großen im Mineralölmarkt als Halsabschneider darzustellen und so zu tun als wenn diese nach neuesten Erkenntnissen den Markt beherrschen würden.

  1. Die Erkenntnisse, dass die vom Kartellamt genehmigten Zusammenschlüsse vieler Mineralölfirmen in der Vergangenheit zu einem Oligopol  führen würden, sind nicht neu! Ein entsprechender Hinweis auf diese Möglichkeit  liegt dem Kartellamt seit 2001 vor und wird nachfolgend abgedruckt. Trotz dieses Hinweises haben die Politik und das Kartellamt die heute bestehenden Strukturen befürwortet. Eine andere Darstellung seitens der Politik oder des Kartellamtes sind schlichtweg gelogen. Nicht die Konzerne, sondern die Politik und das Kartellamt sind an der derzeitigen Marktsituation in Deutschland schuld.
  2. Die derzeitigen hohen Energiepreise sind nicht durch nationale Oligopole zu vertreten, sondern sind den weltweit stattfindenden Ereignissen geschuldet. China und Indien brauchen viel Öl und kaufen entsprechend ein um ihren Bedarf zu decken. Der arabische Raum ist in der Phase einer fundamentalen politischen Umwälzung. Da hier ein sehr großer Teil des frei vermarkteten Ölangebotes produziert wird,  treiben politische Unsicherheiten den Preis nach oben. Das Angebot der Notenbanken, Geld fast ohne Zinsen in den Markt zu pumpen, führt Banken, Fonds  und andere Anleger in die Spekulation mit Rohstoffen. Alle Rohstoffe sind derzeit von der Geldschwemme,  die letztlich auch durch die Staaten so gewollt wird, betroffen. Es bildet sich eine gefährliche Spekulationsblase aus!
  3. Der Staat ist der Hauptverdiener am Heizöl und den Kraftstoffen. Immerhin mehr als 50% des Preises beim Heizöl und mehr als 70 % des Preises bei den Kraftstoffen sind Steuern und gehen an den Staat. Bei jeder Preiserhöhung steigen die Einnahmen des Staates und der Kreditwirtschaft! Die Kreditwirtschaft profitieren dadurch, dass sie bei Kartenzahlungen prozentuale Gebühren für die Abwicklung verlangen. Seit Jahren profitieren sie ohne eine Veränderung in der Dienstleistung dadurch von jeder Preis- oder Steuererhöhung. Hier spricht niemand von einem Kartell und fragt mal nach! Warum prüft eigentlich nicht auch hier mal das Kartellamt warum die Gebührenstrukturen gleich sind und es keine festen Sätze sondern prozentuale Sätze sind?
  4. Der Staat verteuert die Energie mit unsinnigen Entscheidungen, wie die Einführung von E 10! Die politisch verordnete Verpflichtung der Einführung eines Kraftstoffes, der nur mit hohem Kostenaufwand in den Markt gebracht werden kann, wird derzeit nicht mehr in den Medien thematisiert. 
  5. Auch die Verteuerung der Strompreise ist hier als Beispiel einer durch den Staat verursachten Preissteigerung zu nennen. Immerhin müssen die garantierten Preise der Einspeiseverordnung für private Stromproduzenten von allen bezahlt werden. Das der Staat für diese Maßnahmen noch mehr als 125 Milliarden Euro an Subventionen bezahlt, die vom Steuerzahler aufgebracht werden müssen ist ein weiteres Thema.
  6. Die Preise für Heizöl und Kraftstoffe in Deutschland werden nur bedingt in Deutschland gebildet. Die Grundlage der Preisfestlegung sind in vielen Fällen die Börsen  mit den Haupthandelsplätzen in New York und London. Hier gibt es eine transparente Preisbildung, die jedem Interessierten, jederzeit und offen, ermöglicht   zu sehen wie sich die Preise entwickeln. Jeder kann über zugelassene Broker in dieses Geschäft einsteigen und mithandeln. Die Preise werden von vielen Marktteilnehmern gebildet.
  7. Die  Tankstellen in Deutschland sind  die einzigen Verkaufsstellen, die ihre Preise von der Straße aus sichtbar, in vorgeschriebener Größe auszeichnen müssen. Kein Geschäft, kein Supermarkt und kein Dienstleister müssen vergleichbar auszeichnen. Hier herrscht absolute Transparenz! Der Tankstellenmarkt in Deutschland ist einer der umkämpftesten Märkte in Europa. Hier werden nachweisbar die niedrigsten Margen erzielt!
  8. Wenn die Politik aktuell suggeriert, dass bei einer Entflechtung der bestehenden Strukturen Preissenkungen erfolgen, so ist das eine Behauptung wider besseres Wissen. Der Marktkampf in Deutschland lässt keine Preissenkungen  zu Lasten der ohnehin geringen Handelsmarge zu. Wenn es zu einer staatlich verordneten Angebots- und Preispolitik kommen sollte, wird der Verbraucher der Dumme sein. Denn dann besteht kein Wettbewerb mehr und die Preise müssen so festgelegt werden,  dass jeder Anbieter seine Kosten gedeckt bekommt. Wohin das führt, haben wir im Untergang der Planwirtschaften verfolgen können!

Anhang: Aus Datenschutzgründen neutralisiertes Schreiben an das Kartellamt aus dem Jahre 2001

Bedenken gegen die Zusammenschlüsse der Firmen XXXX / XXX und der Firmen XXXX / XX

Am 10.07.2001 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens der Firmen XXX und der XXX  gem. Artikel 4 der Verordnung Nr. 4064 / 89 des Rates, bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eingegangen. Die gleiche Anmeldung wird  für den geplanten Zusammenschluss der Firmen XXX mit der XXX erwartet.

Da die den Markt betreffende Grundproblematik bei beiden Zusammenschlüssen ähnlich ist, werden die Bedenken zum beantragten Zusammenschluss der Firmen  in einem Schriftsatz vorgetragen. Die aufgeführten Bedenken betreffen die Aktivitäten der Firmen in folgenden Tätigkeitsbereichen: Produktion, Raffinieren, Transport und Vertreiben von Ölprodukten und Flüssiggas, sowie Schmierstoffen ( Grundölen ).

Produktion:

Die im Markt gehandelten Produkte werden zu großen Teilen über die vorhandene Raffineriestruktur für den Markt zur Verfügung gestellt. Diese stellt sich in Deutschland wie folgt dar:

- seinerzeitige Aufstellung Raffinerien in Deutschland -

Diese Aufstellung verdeutlicht, dass bei Genehmigung der vorgenannten geplanten Zusammenschlüsse bei den Raffineriestandorten regionale Monopolsituationen entstehen. Der Hinweis auf einen Ausgleich der Mengenverfügbarkeiten aus überregionalen Räumen ist durch entsprechende Verlautbarungen der vorgenannten Firmen in der Praxis hinfällig. Alle vorgenannten Firmen haben in der Vergangenheit die Konzentration ihrer Geschäftstätigkeiten auf ihre jeweiligen Homemarkets (Märkte rund um die eigene Raffineriestruktur) propagiert. Die Gesellschaften haben für diese Entscheidung und die daraus resultierenden Marktmaßnahmen immer die höheren Kosten bei der Versorgung über Tauschmengen und Importzuführungen geltend gemacht. Hier ist als Beweis die XXXX anzuführen, welche im Juni 2001 allen Handelspartnern die Verträge gekündigt hat. Das Schreiben liegt im Auszug bei. Die in den Kündigungsschreiben aufgeführte Begründung lautet: „Die Marktentwicklung in der zurückliegenden Zeit hat uns verdeutlicht, dass wir in der Region eindeutige Wettbewerbsnachteile hinnehmen müssen, die sich aus unserer Sicht auch künftig nicht zu unseren Gunsten verändern werden, kündigen wir hiermit.....“. Wir weisen darauf hin, dass bei Genehmigung der geplanten Fusionen regionale Angebotsmonopole entstehen. Entsprechende Ausgleichsfunktionen über Import sind aus Kostengründen und Kapazitätsgründen (Schiffsraum und Tanklagerraum) nur mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen zu realisieren und zum Teil nicht durchführbar. 

Transport 

Märkte werden über Kosten entschieden. Hier zeigt sich im Bereich der Vertriebslogistik über ein bestehendes Pipelinenetz in Deutschland ein ähnliches Bild wie im Raffineriesektor. Folgende marktrelevante Pipelines sind hier von uns zu nennen:

- seinerzeitige Aufstellung Pipeline in Deutschland -

 

Des Weiteren bestehen Rohöl-Verbindungsleitungen zwischen Raffinerie- und Tanklagerstandorten und Produktenleitungen, welche im Wesentlichen in der Hand der vorgenannten Betreiber liegen. Diese Pipelineverbindungen erlauben den Transport von Flüssigkeiten zu erheblich niedrigeren Preisen als dies über Schiffs-oder Bahntransporte möglich wäre.

Die Betreiber sind somit in der Lage Produktströme über die Kostenkalkulation zu ihren Gunsten zu steuern. Da Pipelinebetreiber und Raffineure die Gleichen sind,  wird somit eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung zu den unabhängigen Tanklagerbetreibern erwartet. Besorgnis besteht darüber, dass ein möglicherweise kurzfristig als Vorteil darstellbarer Wettbewerb, in der Praxis langfristig zum Wegfall der unabhängigen Tanklagerbetreiber und Importanbieter führen kann.

Schmierstoffe

Der Schmierstoffmarkt in Deutschland besteht aus mehreren Wertschöpfungsstufen. Als Basis ist die Produktion von Grundölen zu sehen

Die zweite Stufe betrifft das Blending, also die Verarbeitung des Grundöles unter der Zuführung von Additiven zur Verbesserung des Grundöles auf den gezielten Einsatzzweck hin.

Die dritte Stufe ist der Vertrieb mit. Rebrendingsorten oder Originalprodukten.

Ist der Wettbewerb in der zweiten und dritten Stufe noch gegeben, so wird  bei der Konzentration auf der ersten Stufe der Schritt zu einer marktbeherrschenden Stellung möglich sein.

Flüssiggas

Flüssiggas ist ein Kuppelprodukt aus der Raffinerieproduktion (Propan); es gelten hier die gleichen Strukturen wie in den vorgenannten Fällen. Auch hier kann es  eine zu erwartende Einschränkung des Wettbewerbs geben. In diesem Bereich besteht sogar, lt. Schreiben der Firma XXXX an einen Kunden, eine Verbändevereinbarung, welche den Wettbewerb der Anbieter untereinander ausschließen soll. Das Schreiben liegt im Auszug bei.

Alle vorgenannten Punkte schildern die Besorgnis, die  bei dem anstehenden Konzentrationsprozess in der Produktionsstufe gesehen wird. Durch diesen Prozess können über die dem Markt regional zur Verfügung gestellten Mengen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen entstehen.

Einzelhandelsstrukturen

Die im Markt befindlichen Einzelhandelsstrukturen rekrutieren sich aus den konzerneigenen Tochtergesellschaften und deren mit diesen mittel-/ oder unmittelbar verbundenen Tochtergesellschaften und Beteiligungen, sowie dem mit den Konzernen über Verträge verbundenen Markenhandel und dem freien Handel.

Bei einer regionalen Monopolisierung ist  die Gefahr einer Ausgrenzung des freien Handels und einer Einschränkung des Vertriebsnetzes des Markenhandels nicht auszuschließen. Schon jetzt werden einzelnen Markenhändlern Verträge gekündigt, wenn sie sich am freien Markt bedienen. Die geplante Einführung von Markennutzungsgebühren werden  unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit durchgesetzt..

Ein weiterer Aspekt ist die Auswirkung der Zusammenschlüsse auf das dem Handel bisher zur Verfügung gestellte Kreditvolumen. Der Handel verfügt bei jedem Lieferanten über ein Kreditvolumen, welches über Versicherungen, Bürgschaften und eingeräumte Limits des jeweiligen Lieferanten definiert ist. Bei Zusammenschlüssen werden diese Volumina aber nicht in gleicher Höhe saldiert, sondern auf einen minimierten Wert zusammengefasst. Somit ist der nachgeordnete Handel nicht mehr in der Lage seine bisher verkauften Mengen zu beschaffen. Dieser Effekt führt zu einem geringeren Handelsvolumen des Einzelhandels und der Ausdünnung dieses Marktsegments in der Zukunft.

Bei den beantragten Fusionen kann  unter diesem Gesichtspunkt eine regionale marktbeherrschende Stellung der Konzerne heranwachsen. Die Konzerne können über die Preise und die Mengenzuordnungen dem einzelnen Händler die Existenzgrundlage entziehen.

Kraftstoffeinzelhandel über Tankstellen

Mit den beantragten Fusionen entstehen in der Einzelhandelsstufe des Kraftstoffvertriebs über Tankstellen marktbeherrschende Strukturen. Auf Grund der Vielzahl von Tankstellen in einer Hand ist es den Gesellschaften in Zukunft  möglich, regionale Tiefpreistrichter auszubilden, welche dem freien Handel, der nicht über ein entsprechendes Netz mit einer Ertragsausgleichsfunktion verfügt, ein wirtschaftliches Überleben unmöglich macht. Ergänzend weisen wir daraufhin, dass die Verbindung von der Einzelhandelsposition in dieser Größenordnung und der Fertigproduktproduktion in derselben Hand einen freien Wettbewerb nicht mehr zulässt. Die Marktverzerrungen des Jahres 2000, die schon einen Spruch des Kartellamtes zur Folge hatten, dienen hier als Indikator für das zu erwartende Szenario.

Fazit

In dem beantragten Zusammenschluss der Firmen werden  grundlegende Bedenken angemeldet. Sicherlich ist unter europäischen Gesichtspunkten ein Wettbewerb noch vorhanden, aber in regionalen Teilmärkten wird es zu Oligopolen  oder Monopolstrukturen kommen, welche einen freien Wettbewerb nicht mehr ermöglichen. In der Folge sehen wir ein Aussterben des freien mittelständischen Handels und einen nachlassenden Preiswettbewerb mit den bekannten negativen Folgen für den Verbraucher.