Super E10 - der neue Kraftstoff
Der Gesetzgeber fordert von den Mineralölgesellschaften die Erhöhung der biogenen Beimischungen im Kraftstoff. Im Dieselkraftstoff ist die Forderung des Gesetzgebers in den vergangenen Jahren bereits vollständig umgesetzt worden. Der Dieselkraftstoff, der gemäß der gültigen Norm DIN EN 590 an den Tankstellen verkauft wird, enthält bis zu 7% Biodieselanteile.
Bei den Ottokraftstoffen fehlte bisher die gültige Grundlage um einen der Norm entsprechenden Kraftstoff in den Markt bringen zu können. Dies gilt seit Dezember 2010 nicht mehr. Die nun verabschiedete Norm DIN EN 51 626-1 regelt die Qualitätsanforderungen an Ottokraftstoffe bis zu einer Beimischung von 10 % Ethanol. Die von Calpam verkauften Produkte entsprechen den jeweiligen ausgezeichneten Normen.
Um die im Biokraftstoffquotengesetz geforderten Mindestbeimischungsquoten erfüllen zu können, wird in 2011 von allen Mineralölgesellschaften ein neuer Kraftstoff angeboten.
Super E10 ist ein Kraftstoff gemäß DIN EN 51 626-1 und erfüllt alle Anforderungen dieser Norm. Er enthält bis zu 10 % Anteile Ethanol. Der Kraftstoff hat eine Oktanzahl (Klopffestigkeit) von 95 Oktan und ersetzt den bisherigen Super Kraftstoff.
Die Calpam wird an allen Tankstellen unter Calpam Regie (Calpam Agenturverhältnis) im Laufe des ersten Vierteljahres 2011 Super E10 anbieten. Abhängig von der jeweiligen Situation der Lagerkapazität wird es dann, nach der Umstellung der jeweiligen Tankstelle, bis zu drei Ottokraftstoffsorten an den Calpam Tankstellen geben, nämlich: Super (min. 95 Oktan), Super E10 (95 Oktan), Super Plus (98 Oktan).
Calpam wird an den Tankstellen, an den Zapfsäulen und an den Preisauszeichnungen jeweils klar auf das neue Produkt Super E 10 hinweisen.
Der neue Kraftstoff Super E10 wird für den überwiegenden Teil aller Fahrzeuge problemlos einsetzbar sein. Es gibt aber Fahrzeuge, bei denen dies nicht der Fall ist. Deshalb wird Calpam als Schutzsorte für diese Fahrzeuge in der Regel folgende zwei Sorten anbieten:
Super (min 95 Oktan) DIN EN 228 und Super Plus (98 Oktan) DIN EN 228
Beide vorgenannten Sorten enthalten bis zu 5 % Anteile Ethanol. Diese Kraftstoffe entsprechen den bisher unter diesen Namen bekannten Kraftstoffen und können nach den Fahrzeugherstellerfreigaben entsprechend getankt werden.
Sollte an einer Tankstelle nicht die Möglichkeit bestehen zwei Sorten mit E 5 Anteil als sogenannte Schutzsorte anzubieten, dann behält sich Calpam vor als Schutzsorte Super Plus anzubieten. Diese Regelung erfüllt die vom Gesetzgeber geforderte Vorhaltung einer Schutzsorte für Fahrzeuge, die nicht E 10 geeignet sind.
An den Tankstellenkassen werden Verbraucherinformationen des zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zu dem neuen Kraftstoff ausgelegt sein.
Warnhinweis!
Nicht jedes Fahrzeug ist für die Betankung mit Super E 10 freigegeben!
Verantwortlich für die Freigabe der Betankung mit einem anderen, als in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers vorgegebenen, Kraftstoff ist nur der Hersteller des Fahrzeugs.
Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass Calpam und die Mitarbeiter an den Tankstellen keine Freigaben für die Betankung mit jedwedem Kraftstoff erteilen können und dürfen. Calpam übernimmt keine Verantwortung für Reklamationen, die sich auf angebliche oder tatsächliche Falschberatung berufen sowie für vom Kunden erwartete Produkteigenschaften die nicht in der Norm geregelt sind.
Vor der ersten Betankung hat der Fahrzeugführer die Freigabe für die Betankung mit Super E10 eigenverantwortlich zu prüfen!
Fahrzeughersteller sowie autorisierte Werkstätten geben auf Anfrage eine rechtsverbindliche Information. Weitere Informationen sind unter folgenden Internetseiten zu erhalten:
Fährt man ein Modell mit E10-Unverträglichkeit und merkt noch an der Zapfsäule, dass man versehentlich den falschen Kraftstoff eingefüllt hat, sollte der Motor nicht gestartet werden. Wir empfehlen die Einschaltung einer Fachwerkstatt, die das Kraftstoffsystem entleert und reinigt. Nur sobeugt man weiteren Schäden vor. Schon eine Tankfüllung kann eine nicht mehr aufzuhaltende Korrosion an Teilen des Motors und Schäden an den Kraftstoffleitungen hervorrufen. Eine Haftung für die Falschbetankung eines Fahrzeuges und deren Folgen wird von Calpam nicht übernommen.
Angaben zu einer Leistungssteigerung oder Leistungsminderung durch den erhöhten Alkoholanteil im Kraftstoff werden von Calpam nicht gemacht.
Im Einzelfall (dies betrifft derzeit eher ältere Fahrzeuge mit Vergasertechnologie), kann die Leistung eines Motors beeinträchtigt werden. Das bezieht sich nicht nur auf die Spitzenleistung, sondern auch auf Leistungsentfaltung sowie Laufkultur und kann folgende Probleme mit sich bringen: instabiles Standgas, schlechteres Ansprechverhalten, Motorklingeln etc. Tauchen diese Symptome auf, wird empfohlen, Kraftstoff mit niedrigerem Ethanol‐Anteil nämlich Super oder Super Plus nachzutanken.
Falls in Ländern Touren geplant sind, die ausschließlich E10‐Kraftstoff an den Tankstellen anbieten, muss mit vorgenannten Symptomen gerechnet werden. Daher sollte sobald wie möglich wieder Kraftstoff mit niedrigerem Ethanol‐Anteil getankt werden. Sollten Probleme mit E10‐Kraftstoff auftreten, kann alternativ Super Plus mit 98 ROZ getankt werden. Dieser Kraftstoff ist in vielen Ländern zusätzlich erhältlich.
Je mehr Energieinhalt ein Kraftstoff hat, desto größer ist seine Effizienz. Ethanol hat einen geringeren Energiegehalt als Benzin und ist in dieser Beziehung schlechter als das bisherige Superbenzin. Damit steigt auch der Verbrauch. Aufgrund des Mischungsverhältnisses von zehn zu eins rechnen Experten mit einer Verbrauchsverschlechterung von rund drei Prozent. Bei einem Auto der Größe Golf und einem bisherigen Verbrauch von sieben Liter pro 100 Kilometer wären dies rund 0,2 Liter. Diese Angabe erfolgt ohne Gewähr und kann unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles andere Werte ergeben.
Allen Kraftstoffverkäufen im Namen und für Rechnung von Calpam, liegen die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Calpam Mineralöl-Gesellschaft mbH, Aschaffenburg / Registergericht Aschaffenburg HRB 263 / Stand 2010 zugrunde. Diese hängen an den Tankstellen aus und sind im Internet veröffentlicht



