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Startseite / Schmierstoff / Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter


Calpam - Kunden profitieren von dem Service der Internetinformationen über unsere Sicherheitsdatenblätter!

Sicherheitsdatenblätter sind unverzichtbare Informationsquellen, um beim Umgang mit Gefahrstoffen Gefährdungen erkennen und angemessene Schutzmaßnahmen bestimmen zu können. Damit Sie aber selbst entscheiden können ob unsere Sicherheitsdatenblätter alle relevanten Informationen enthalten, geben wir einige Hinweise zum generellen Umgang mit Sicherheitsdatenblättern.

Mit der folgenden Checkliste sollen für den betrieblichen Gefahrstoffschutz Hinweise auf einfach zu erkennende Mängel gegeben werden.

Checkliste zur Prüfung von Sicherheitsdatenblättern.

Grundsätzlich kann sich der Verwender auf die Angaben im Sicherheitsdatenblatt verlassen! Arbeitgeber, die selbst keine Fachexperten sind, haben zumindest die Pflicht, eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen, z. B. Widersprüche zu entdecken oder Hinweisen auf Mängel nachzugehen.

Um Betriebs- und Personalräten - aber auch Unternehmern und Unternehmerinnen, Vorgesetzten, Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten und Betriebsärztinnen - die Prüfung von Sicherheitsdatenblättern etwas zu erleichtern, ist die folgende Checkliste erarbeitet worden. Sie enthält in der Praxis öfter anzutreffende Mängel. Muss bei einem Sicherheitsdatenblatt eine oder mehrere der angeführten Bedingungen mit "ja" beantwortet werden, so sollten Sie uns anrufen, damit wir Ihnen die benötigten Informationen geben können.

Wofür sind Sicherheitsdatenblätter notwendig?

Die Arbeitgeber haben die Pflicht, beim Umgang mit Gefahrstoffen die Risiken für Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Das erfordert Kenntnisse über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, die vom Lieferanten in Form eines Sicherheitsdatenblattes dargestellt und den Verwendern zur Verfügung gestellt werden müssen.

Das Sicherheitsdatenblatt ist eine wichtige Grundlage

- für die stoff- und umgangsbedingte Gefährdungsbeurteilung,

- für die Prüfung weniger gefährlicher Ersatzstoffe und für die Suche nach Ersatzverfahren bei der Produktion,
- für die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses,

- zur Prüfung und Festlegung angemessener Schutzmaßnahmen,

- zur Erstellung von Betriebsanweisungen.

Nur wenn das Sicherheitsdatenblatt hinreichende und korrekte Angaben enthält, können diese Aufgaben wirkungsvoll erfüllt werden.

Wann muss ein Sicherheitsdatenblatt geliefert werden?

Für eingestufte und kennzeichnungspflichtige, d. h. gefährliche Stoffe und Zubereitungen muss ein Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller / Einführer / Händler kostenlos und in deutscher Sprache mitgeliefert werden (§ 6 GefStoffV, TRGS 220 "Sicherheitsdatenblatt", EU-Richtlinie 91/155/EWG). Das EU-Sicherheitsdatenblatt muss spätestens mit der ersten Lieferung des gefährlichen Stoffes oder der Zubereitung übermittelt werden.

Die Calpam will mit dem öffentlichen Zugang zu diesen Informationen einen Schritt weitergehen. Schon vor der ersten Lieferung kann der Anwender alle sicherheits- und risikorelevanten Punkte prüfen und diese Erkenntnisse in seine Entscheidungen mit einbeziehen. Zusätzlich dazu hat er mit dieser Art der Information jederzeit Zugang zu den Daten. Er muss nicht lange im Betrieb suchen, wo diese Daten hinterlegt sind.

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