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Leider gibt es erneut keine guten Nachrichten vom Ölmarkt. Die Rohöl-Kontrakte steigen weiter an, nähern sich beinahe unaufhaltsam der Marke von 125 US-Dollar und ziehen auch Heizöl mit nach oben.
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Aktuell notieren die WTI-Rohöl-Futures bei 124,70 US-Dollar pro Barrel, Nordseeöl „Brent“ wird für 124 Dollar gehandelt. Der Euro kann wieder leicht hinzugewinnen auf Werte um 1,5435 US-Dollar. |
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Am Ölmarkt gibt es kein Halten mehr. Die Rohölpreise steigen täglich von einem Rekordhoch zum nächsten. Der Euro verliert weiter an Wert und übt so zusätzlich Druck auf die Heizöl-Notierungen aus.
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Aktuell stehen die WTI-Rohöl-Futures bei 123,50 US-Dollar pro Barrel, die Juni-Kontrakte der Nordseemarke „Brent“ werden für 122,40 Dollar gehandelt. Der Euro verliert innerhalb eines Tages rund 2 Cent auf 1,5320 US-Dollar. |
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Der Anstieg der Ölpreise scheint kein Ende mehr zu nehmen. Gestern durchbrachen die Rohöl-Futures erstmals die Marke von 122 US-Dollar und sorgen so für weiter anziehende Heizöl-Notierungen.
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Aktuell werden die WTI-Rohöl-Kontrakte für 121,50 US-Dollar gehandelt, ein Fass der Nordseemarke „Brent“ zur Lieferung Juni kostet 120 Dollar. Der Euro fällt wieder unter die Marke 1,55-Marke und steht zur Stunde bei 1,5483 US-Dollar. |
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Im Heizölmarkt beobachten alle Beteiligten seit Jahren immer wieder starke Preisbewegungen. Der Vorteil der Ölheizung ist, dass der Verbraucher dann, wenn er meint dass der Preis günstig ist, seinen Vorrat auffüllen kann.
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In Einzelfällen kann es aber schon mal vorkommen, dass kurz nach der Bestellung oder der Belieferung die Börsennotierungen für Heizöl nach unten gehen. Das ist die Situation, bei der es zwischendem Verbraucher und dem Heizölhändler zu Diskussionen kommt, bei denen es keinen Gewinner gibt. Ausgangspunkt ist die Frage, ob eine Stornierung der Bestellung oder ein Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz zulässig sind. Verschiedene Gerichte haben sich mit dieser Problematik bereits beschäftigt und wir möchten hier diese Ergebnisse darstellen, um im Vorfeld solcher Diskussionen etwas Sachlichkeit und Neutralität einzubringen. In der Beurteilung der Einzelfälle müssen generell verschiedene Situationen unterschieden werden und es bedarf der Aufklärung, dass es das Fernabsatzgesetz seit dem 01.01.2002 nicht mehr gibt. Die Regelungen befinden sich nun in den §§ 312 ff. BGB.
1. Allgemeines 2. Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften § 312 regelt das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften. Dies sind Geschäfte, die der Verbraucher im häuslichen oder im Arbeits-Umfeld vornimmt. Vorraussetzung hierfür ist, dass der Verbraucher durch die Ansprache des Verkäufers überrumpelt wird. Dieser Überraschungseffekt muss auch ursächlich für die folgende Bestellung sein. Wenn aber der Verbraucher die Initiative ergreift, handelt es sich bereits nicht mehr um ein Haustürgeschäft. Wenn der Verbraucher also beim Händler anruft, den Preis abfragt und dann bestellt, dann erfolgt dies von Seiten des Verbrauchers, er ist nicht überrumpelt und hat deswegen auch kein Widerrufsrecht gem. § 312 BGB. Dies gilt entsprechend bei dem Besuch von Internetseiten. 3. Fernabsatzverträge Fernabsatzverträge sind im § 312 b BGB definiert und stellen Verträge dar, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern allein unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Zweck ist es, den Verbraucher vor einem unbekannten Vertragspartner und einer noch nicht besichtigten Ware zu schützen. 4. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen a) Ausweislich der Gesetzesmaterialien (BR-Dr 25/00, S. 117 bis 119) bereits zum alten Fernabsatzgesetz gilt das Rückgaberecht für Fälle nicht, in denen die Ware nach Benutzung oder ansonsten wertlos geworden und deshalb ein Widerrufsrecht für den Unternehmer nicht zumutbar ist. Als Beispielsfall wird der Heizölkauf genannt. Durch Vermischung mit den Rückständen im Tank des Verbrauchers ändert sich die Zusammensetzung des Heizöls. Das Heizöl ist dann in seiner ursprünglichen Form nicht mehr vorhanden. Deshalb sei Heizöl vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. (Oberlandesgericht Dresden, NJW-RR 2001, 1710) b) Der neue § 312 d BGB bestimmt in Absatz 4 Nr. 6:
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen Der Verbraucher hätte sicher kein Verständnis dafür, dass er am Tag der Auslieferung einen höheren Preis zahlen sollte, als bei der Bestellung vereinbart worden ist. Genauso verhält es sich auch bei fallenden Preisen. Es besteht also bei Vertragsschluss zwischen Verbraucher und Heizölhändler ein Fernabsatzvertrag, der von dem Widerrufsrecht ausgenommen wurde.Vergleichbar einem Aktienkauf, den man am nächsten Tag auch nicht rückgängig machen kann, weil einem der Kurs der Aktie nicht mehr gefällt. Deswegen besteht für den Heizölhändler auch ein Schadensersatzanspruch, wenn der Verbraucher die Annahme der Ware später verweigert, da dem Händler bereits Kosten entstanden sind. Diese Ansicht wurde vom Landgericht Duisburg (Urteil v. 22.5.2007, 6 O 408/06) bestätigt. Die Calpam versucht, den Kunden und den Nutzern der Calpam Heizöl-Informationen im Internet gute Informationen über die allgemeine Marktentwicklung zu geben. Eine Prognose über die Preisbewegungen in der Zukunft, können wir aber auch nicht abgeben. Aber eine gute Entscheidungshilfe sind diese Infos allemal. Wir möchten als fairer Partner unserer Kunden aber deutlich machen, dass die Entscheidung über den richtigen Zeitpunkt beim Heizölkauf immer vom Kunden getragen werden muss. Wir möchten, dass sich unsere Kunden über das Risiko von Preisbewegungen, die nach unten und nach oben gehen können, bewusst sind. Denn ist das der Fall, fühlen sich beide Seiten auch nach dem Kauf wohl. |
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Die Calpam Mineralöl-Gesellschaft mbH in Aschaffenburg hat das Geschäftsjahr 2007 erfolgreich abgeschlossen.
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Die Preishausse an den Warenterminbörsen hat historische Höchststände für die Energieprodukte erreicht. Die Verteuerung der Mineralölprodukte hat tiefe Spuren im Markt hinterlassen. Zum Beispiel ist der Gesamtheizölabsatz in Deutschland im Berichtszeitraum um 35,6 % unter dem Vorjahr geblieben. Trotz dieser Rahmenbedingungen konnte die Calpam die im Vorjahr festgelegten Ziele erreichen. Besonders die Tatsache, dass die Sparten Tankstellen und Schmierstoffe nach langen Verlustjahren den Turnaround erreicht haben, ist ein wichtiger Schritt zur Konsolidierung der Calpam. Dem Absatzeinbruch im Heizölgeschäft konnte sich die Calpam nicht ganz entziehen. Der ausgewiesene Absatzverlust ist mit – 24 % deutlich geringer als der Gesamtmarkt dies ausweist. Im Einzelnen ergeben sich folgende Zahlen: Absatz der Calpam im Mehrjahresvergleich in m³ (2008 als Planwert)
Calpam betrieb am Jahresende 2007 55 Tankstellen. Es wurden 18 Tankstellen mit Flüssiggas ausgerüstet. Calpam wird in 2008 das Angebot von Flüssiggas auf insgesamt 26 Tankstellen ausweiten. In 2008 wird Calpam an mindestens 6 Tankstellen Ethanol E85 anbieten. Calpam betreibt 1 Erdgastankstelle und 1 Pflanzenöltankstelle. Die Anzahl der Tankstellen wird sich in 2008 wieder auf mindestens 58 Tankstellen erhöhen. Ein weiterer Ausbau des Netzes ist geplant. Der Heizölvertrieb erfolgt über 8 Niederlassungen. Am Standort Kleinostheim verfügt die Calpam über ein eigenes Tanklager mit direkter Anbindung an die A3 und seit August 07 hat die Calpam im Tanklager Dortmund einen Einlagerungsvertrag abgeschlossen. An diesen Standorten bietet Calpam dem mittelständischen Mineralölhandel erfolgreich sehr interessante Problemlösungen an. Gemeinsam mit der Schwestergesellschaft Deutsche Calpam GmbH, Hamburg wurde nach 7 Verlustjahren wieder ein Gewinn erzielt.
Calpam Mineralöl-Gesellschaft mbH |
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Die Politik hat sich die Förderung des Klimaschutzes zu einem zentralen Anliegen gemacht. Ziel ist es die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu vermindern. Benzin und Diesel sind Produkte, die vor Jahrmillionen entstanden sind. Jeder Liter, der heute verbraucht wird, fehlt uns und nachfolgenden Generationen in der Zukunft.
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Calpam sieht hier, für sich, eine Verantwortung für die Umwelt und die nachfolgenden Generationen. Deshalb hat Calpam mit der Ausrüstung der Tankstelle Kleinostheim, mit Ethanol E85, ein wichtiges Signal gesetzt. Mit einem Kraftstoff, der zu 85 % aus nachwachsenden Rohstoffen besteht. Bei der Einführung von neuen, vor Allem politisch gewollten Produkten, steht immer wieder die gleiche Frage im Zentrum allen Handelns. Wer soll das Bezahlen? Die Fahrzeughersteller verweigern die Entwicklung entsprechender Antriebe mit dem Hinweis auf das fehlende Tankstellennetz und die Tankstellenbetreiber argumentieren, dass sich das Angebot dieser Produkte nicht lohnt, da keine wirtschaftlich ausreichende Nachfrage besteht. Calpam will diese endlose Spirale beenden. Mit dem heutigen Tag und der Neupräsentation von Bioethanol E85 gibt es für die Bürger von Aschaffenburg und Kleinostheim einen Versorgungspunkt an dem sie ihre Flexi Fuel Fahrzeuge betanken können. Das bestehende Angebot von geeigneten Fahrzeugen, wie zum Beispiel vom Autohaus Untermain, mit Ford und Volvo, kann in dieser Region ab jetzt genutzt werden. Unser Dank geht hier insbesondere an das Autohaus Untermain, welches hier zeigt, dass es entsprechende Fahrzeuge für diesen Kraftstoff gibt. Das die Betriebskosten dieser Fahrzeuge dann auch noch unter denen liegen, die mit herkömmlichem Kraftstoff betankt werden, ist ein gutes Argument für das mit Ethanol E85 betriebene Auto. Mehr Leistung, mehr Fahrspaß, zu niedrigeren Kosten, das gibt es sonst nirgendwo! Calpam wird diesen Weg weiter beschreiten und im ersten Quartal dieses Jahres 10 % des Calpam Tankstellennetzes mit Ethanol E 85 ausrüsten. Damit wird Calpam einen Spitzenplatz unter den deutschen Tankstellengesellschaften einnehmen, was das Angebot umweltschonender Energie angeht. Calpam bietet neben Ethanol E85 an 30 % des Tankstellennetzes Autogas an. Auch hier liegt Calpam im Spitzenfeld der Anbieter. Calpam zeigt verantwortliches Handeln! Unterstützung finden wir in den politisch Verantwortlichen in dieser Gemeinde, die uns auf diesem Weg konstruktiv unterstützen. Unser Dank geht hier an den Bürgermeister; Herrn Kammerlander, mit seinen Mitarbeitern. Wir bedanken uns bei der Firma Göhler, die die technischen Vorbedingungen für die Abgabe von Ethanol E 85 geschaffen hat. Wie immer konnten wir uns hier auf die Erfahrung, das Engagement und die Zuverlässigkeit des Teams der Firma Tanktechnik Göhler verlassen. Lassen Sie uns gemeinsam in eine neue Kraftstoffära starten.
Eine Kraftstoffära aus nachwachsenden Rohstoffen, mit mehr Leistung und mehr Fahrspaß für weniger Geld! |
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